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08 Apr

1-Euro-Jobs

Posted in Jobs & Berufe on 08.04.09

Für einen Euro je Stunde arbeiten zu gehen ist nicht nur erniedrigend sondern auch hart. Was ist Ziel des 1-Euro-Job-Gesetzes und wie soll es umgesetzt werden?
Zielgruppe der 1-Euro-Jobs sind Langzeitarbeitslose. Sie sollen wieder an den Rhytmus des Arbeitslebens und der dazugehörigen Disziplin gewöhnt werden. Bei einem Ein-Euro-Job ensteht jedoch kein reguläres Arbeitsverhältnis und es gibt auch keinen Arbeitsvertrag und keine tarifliche Entlohnung. Einkommen, die aus einem “Ein Euro Job” erzielt werden, werden auf das Arbeitslosengeld 2, ALG II oder auch Hartz IV nicht angerechnet solange es den Grundfreibetrag nicht überschreitet, das heißt verdient man jeden Tag um die 8 Euro für 8 Stunden Arbeit, ergibt sich im Monat eine Summe von 176 Euro. Das ist mehr als der Grundfreibetrag zulässt und so kommt es doch wieder zur Anrechnung und einem geringeren ALG II- Satz. 1Ein-Euro-Jobber haben auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen Anspruch auf Urlaub. Statt einem Arbeitsentgelt gibt es zusätzlich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung, welche ungefähr mit 1 Euro pro Stunde beziffert wird. Arbeitslosengeld II – Bezieher haben keinen Rechtsanspruch auf einen Ein-Euro-Job. Wer jedoch einen Ein-Euro-Job zugewiesen bekommt und diesen dann nicht antritt oder fortführt, dem wird das ALG II gemäß § 31 SGB II gekürzt! Ob diese Methode der richtige Weg ist wieder ins Berufsleben zu finden ist strittig.

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