Wer Hartz IV-Leistungen erhält muss nicht selten Geld dazu verdienen, um über die Runden zu kommen. Was aber wird von diesen Zuverdienst auf das ALG II angerechnet?
Jeder Empfänger von Hartz IV Geldern darf zusätzlich noch Geld hinzuverdienen. Mit der Möglichkeit einen Mini- Midi oder auch einen Teilzeitjob anzunehmen ist der Bezieher von ALG II Geldern in der Lage sich selbst einen Teil zu seinem Lebensunterhalt zu verdienen. Je höher das hinzuverdiente Einkommen ist, umso geringer fällt der Anteil der staatlichen Unterstützung mit Hartz IV Geldern aus. Damit jedoch der arbeitende Empfänger von Hartz IV auch mehr Geld zu Verfügung hat gibt es die Freibeträge. Hier gibt es nun den grundsätzlichen Freibetrag von 100 Euro. Dieser gilt für alle Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Dies bedeutet, 100 Euro dürfen hinzuverdient werden, ohne das die Hartz IV Leistungen gekürzt werden. Von einem höher liegenden Bruttoeinkommen zwischen 100 und 800 Euro monatlich bleiben einem Empfänger von Arbeitslosengeld II 20 %. Dies entspricht einem Betrag von maximal 140 Euro. Liegt das Bruttoeinkommen über 800 Euro monatlich, so sind 10% anrechnungsfrei.
Bei einem monatlichen Hinzuverdienst von 900 Euro ergibt dies nun folgenden Freibetrag:
100 Euro -Grundfreibetrag
140 Euro -20% von 700 Euro
10 Euro -10% von 100 Euro
Insgesamt hat der Hartz IV Empfänger also 250 Euro pro Monat mehr zur Verfügung.
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