Arbeit und Geld

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08 Apr

Muss ich jeden mir angeboteten Job als ALG-Empfänger annehmen.

Posted in Hartz IV on 08.04.09

Grundsätzlich: JA! Aber auch hier ist das wieder eine Frage der Zumutbarkeit. Jeder Arbeitsuchende kommt zwangsläufig mit dem Thema “Zumutbarkeit” in Berührung, grundsätzlich gilt: Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zuzumuten! Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Nun müssen Jobsuchende ganz klar belegen, warum sie eine ihnen angebotene Stelle nicht antreten können, ansonsten droht eine Kürzung oder gar Streichung der Bezüge!
Hartz IV-Empfänger müssen grundsätzlich jeden ihnen angebotenen Job antreten, auch wenn er nicht dem gelernten Beruf entspricht oder der Arbeitsort nicht gleich dem Wohnort ist, etc.
Wann aber ist ein Stellenangebot nicht zumutbar? Im SGB II ist das Thema Zumutbarkeit im § 10 geregelt. Dort steht sinngemäß, dass eine Arbeit nicht zumutbar ist, wenn der Arbeitsuchende zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seeelisch nicht in der Lage ist oder die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschweren würde oder die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Auch wenn die Erziehung seines Kindes oder die Erziehung des Kindes seines Partners durch die Ausübung der Arbeit gefährdet werden würde, kann die Arbeit als unzumutbar betrachet werden. Hat das Kind allerdings das 3. Lebensjahr vollendet und ist die Betreuung in einer Tageseinrichtung im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt, kann von einer Gefährdung nicht ausgegangen werden.

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