Arbeit und Geld

Alles rund um Arbeit und FInanzen

08 Apr

.Änderungen im Hartz IV-Gesetz

Posted in Hartz IV on 08.04.09

Falls Sie wie üblich von Ihrem Sachbearbeiter nicht aufgeklärt worden sind finden Sie hier die aktuellsten Änderungen zu Hartz IV:
1.Sofortangebote
Jeder, der einen Erstantrag auf ALG II stellt, also noch nicht im Leistungsbezug stand, soll sofort ein Angebot einer Arbeit oder einer Qualifizierung erhalten. Nach Einschätzungen der Bundesregierung werden dadurch 10 % der 750.000 Antragsteller abgeschreckt wird und 280 Mio. Euro eingespart werden können.
2.Sanktionen
Wird eine angebotenen Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme abgelehnt, so wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wiederholt sich die Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres erfolgt eine Kürzung um weitere 30 Prozent, und zwar einschließlich des Mehrbedarfs, der Unterkunftskosten und einmaligen Leistungen.
3.Datenabgleich
Auch private Call-Center sind im Auftrag der Behörden ermächtigt, telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abzufragen. Man erhofft sich dadurch eine Ersparnis von bis zu 300 Millionen Euro. Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden wird vereinfacht. Es kann nunmehr bei den Finanzbehörden angefragt werden, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben.
4.Außen- und Prüfdienste
In den Jobcentern der Kommunen und Arbeitsagenturen werden Außen- und Prüfdienste installiert um Missbrauchsfälle aufzudecken.
5. Eheähnliche Gemeinschaften
Für eheähnliche Gemeinschaften wird eine Umkehr der Beweislast eingeführt. Wer zusammenlebt muss künftig den Nachweis erbringen, dass die Gemeinschaft keine Lebensgemeinschaft ist und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen. Die Behörden dürfen künftig nach dem Gesetz von einer Gemeinschaft unter anderem dann ausgehen, wenn das Zusammenleben mindestens seit einem Jahr vollzogen wird oder wenn Kinder im Haushalt versorgt werden. Die Vermutung kann von den Betroffenen widerlegt werden (sog. Beweislastumkehr).
6. Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für die Altersvorsorge soll von derzeit 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr angehoben werden. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wie Wertpapiere oder Sparguthaben dagegen von 200 150 Euro pro Jahr gesenkt werden.

Comments Off

Comments are closed.