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08 Apr

Was zählt alles als Vermögen?

Posted in Geld on 08.04.09

Grundfreibetrag
Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
Auto, PKW
Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn
- der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt)
- das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)
Eigenheim, Eigentumswohnung
Kein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist – nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen – eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Altersvorsorge, Lebensversicherung
Vermögen bis zu einem Betrag von € 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn
- es der Altersvorsorge dient und
- erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.
Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von € 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorgemodelle, etwa
- die Riester-Rente oder
die Rürup-Rente.

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