Arbeit und Geld

Alles rund um Arbeit und FInanzen

02 Jun

Die besten Steueroasen

Posted in Steuern on 02.06.09

Arbeit & Geld ist leider kein Experte im Bezug auf Steueroasen und Steuerparadiese, trotzdem möchten wir Ihnen helfen, die besten Steueroasen zu finden und haben uns hier entschieden auf die Angebote vom Steueroasen Blog und Steuerparadies Info zu verweisen.

Viel Spass beim Steuern sparen!

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02 Jun

Lichtenstein Stiftung Ersatz: Die Panama Stiftung

Posted in Steuern on 02.06.09

Lichtenstein & Luxemburg verlieren durch die Steuerosaen Austrocknung Diskussion langsam ihren Ruf als perfekte Wahl für eine Stiftung, mittlerweile setzen Experten auf die günstige und rechtssichere Gründung einer Panama Stiftung, denn Panama ist 100% Offshore, hier zahlen Unternehmen keine Steuern und Stiftungen haben unageahnte Vorteile!!!

Selbst eine Kirchenstiftung lässt sich in Panama gründen.

Informationen dazu unter: Panama Offshore Firma –> Panama Stiftung und Panama Kirchenstiftung

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09 Apr

OECD und Steueroasen in den eigenen Reihen

Posted in Steuern on 09.04.09

Die G20 Staaten möchten Steueroasen austrocken und haben deshalb über die weissen, grauen und schwarzen OECD Listen bekannte Offshore Oasen auf die Listen gesetzt. Dabei ging es wie der ORF berichtet aber vorwiegend nur umd as Bankgeheimnis, was alleine noch kein Steuerparadies macht, denn nachwievor kann man z.B. eine Delaware Corporation via Treuhänder völlig anonym gründen und als alleiner Vergügungsberichtigter des Firmenkontos sozusagen ein “anonymes Sparbuch” führen.

Die OECD hat sich bei ihrem Kampf gegen Steuerparadiese vor allem auf eines konzentriert: das Bankgeheimnis. Doch ein Bankgeheimnis alleine macht noch kein Steuerparadies. So gut wie kaum diskutiert wurden die anonymen Veranlagungsmöglichkeiten. Und darunter fallen jetzt nicht nur anonyme Bankkonten, sondern auch die Gründung von Gesellschaften, deren wahre Eigentümer und damit deren Kapital anonym bleiben. Und das ist auch der Grund, warum sich die britischen Kanalinseln, Hong Kong, die Azoren oder auch die amerikanischen Bundesstaaten Delaware, Nevada oder Montana auf keiner schwarzen oder grauen Liste der Steuerparadiese wieder finden – überall dort ist es nämlich nach wie vor möglich, anonym Firmen zu gründen, mit denen man letztlich genau so gut operieren kann wie mit einem anonymen Sparbuch.

Der ORF berichtet ausserdem, daß Experten die Seychellen empfehlen:

Im Internet operierende Spezialisten empfehlen derzeit vor allem die Seychellen als Firmengründungsland. Politische Stabilität, unkomplizierte Gründungen binnen 24 Stunden, Befreiung von jeglichen Einkommens- und Umsatzsteuern, die Erlaubnis, faktisch jede gewerbliche Tätigkeit auszuüben – “Wir freuen uns auf ihren Anruf”, heißt es auf einschlägigen Homepages.

Nach eigener Recherche fand ich heraus: Selbst Disney, General Motors und Google haben ihren steuerlichen Sitz in Delaware und zahlen dort da sie keine Umsätze in Delaware erzielen, keine Steuern.

Linktipps dazu: FIrmengründung Delaware und Firmengründung Usa

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08 Apr

Wie auch Sie von der Abgeltungssteuer profitieren

Posted in Steuern on 08.04.09

Wer bisher annahm, nur Besserverdienern sei ein Profit aus der neuen Abgeltungssteuer vorbehalten, der irrt sich. auch Millionen normale Sparer können zu den Nutznießern der Abgeltungsteuer gehören – wenn sie in Zinsanlagen investiert haben. Sie profitieren von weniger Steuerabzügen auf ihre Zinsgewinne. Bis zum Jahresende 2008 sah die Regelung noch so aus: War der Freibetrag von 801 Euro für Ledige oder 1602 Euro für Verheiratete ausgereizt, musste jeder Anleger seinen zusätzlichen Zinsgewinn mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern. Je höher die Einkünfte, desto höher der Grenzsteuersatz. Laut Statistischem Bundesamt haben etwa zwei von drei Steuerzahlern einen Grenzsteuersatz von mehr als 25 Prozent. Wer als Lediger jährlich Einkünfte jenseits von 15 000 Euro (Ehepaare: 30 000 Euro) zu versteuert, gehört bereits dazu. Für viele Bürger wurden Zinsanlagen zum Jahreswechsel attraktiver. Mehr als 25 Prozent Abgeltungsteuer wird ihnen nicht mehr abgezogen – prima für all jene, die bisher mit deutlich höheren Grenzsteuersätzen zur Kasse gebeten wurden. Ein Lediger, der circa 40 000 Euro im Jahr versteuert, hat zum Beispiel einen Grenzsteuersatz von gut 36 Prozent, ab 60 000 Euro zu versteuerndem Einkommen gar 42 Prozent. Ein Facharbeiter mit 32 Prozent Grenzsteuersatz darf 2009 bis zu 7 Prozent mehr von seinen Zinsen behalten als bislang. Hat er – jenseits des Freibetrages – Zinseinnahmen von 3000 Euro, zahlt er grob gerechnet circa 210 Euro weniger Steuern, wie Finanztest ermittelt hat. Spitzenverdienern mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erspart die neue 25-Prozent-Regel noch mehr. Bei Zinseinkünften von 10 000 Euro jenseits des Freibetrags sparen sie etwa 1700 Euro.

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08 Apr

Altverluste nutzen

Posted in Steuern on 08.04.09

Wer bisher annahm seine Altverluste aus Aktein gingen ab 2009 verloren, der liegt falsch. Anleger haben noch ein paar Jahre Zeit, ihre Altverluste zu nutzen. Die Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen klappt bis 2013.
Alte Aktienverluste, beispielsweise aus der Neue-Markt-Zeit, können auch mit Einführung der Abgeltungsteuer noch verrechnet werden – aber nur mit Veräußerungsgewinnen etwa aus dem Verkauf von Aktien. Oder mit dem steuerpflichtigen Ertrag aus einem Immobilien- oder Grundstücksverkauf, bei dem die 10-jährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Eine Verrechnung mit laufenden Gewinnen wie Zins- und Dividendeneinnahmen ist nicht möglich. Die Veräußerungsgewinne werden zwar vorrangig mit Verlusten aus Papieren verrechnet, die man ab 2009 angeschafft hat. Gibt es solche Verluste nicht, kann man seine Altverluste in die Waagschale werfen. Dann verrechnet das Finanzamt zum Beispiel ein Minus aus der Zeit des Börsencrashs mit Gewinnen aus Aktien, Fonds, Umtauschanleihen oder anderen Wertpapieren, die 2009 gekauft wurden. Und das geht so: Der alte Verlust wird halbiert. Hat man beispielsweise noch 2000 Euro Altverluste, zählen davon steuerlich nur 1000 Euro. Macht man 2009 durch den Verkauf von Aktien 3000 Euro Gewinn, können davon die 1000 Euro Altverluste abgezogen werden. Auf die restlichen 2000 Euro werden 500 Euro (25 Prozent) Abgeltungsteuer fällig, wenn der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Das Börsenminus mindert also die Steuerlast.

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08 Apr

Steuererklärung – so verschenken Sie kein Geld

Posted in Steuern on 08.04.09

Viele dachten die Steuererklärung würde nun einfacher werden, doch das stimmt nur bedingt, es gibt viele Sonderfälle. Trotz automatischer Abgeltung wird ein Großteil der Anleger auch weiterhin seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben müssen. Wer nicht aufpasst, verschenkt Geld ans Finanzamt. Zum Beispiel ist es sinnvoll, Kapitalerträge anzugeben, wenn man Verluste aus früheren Aktiengeschäften mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnen und das alte Minus nicht verfallen lassen will. Oder wenn Freistellungsaufträge bei mehreren Banken ungünstig verteilt waren und damit zu viel Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Eine Erstattung gibt es nur vom Finanzamt. Zur Angabe verpflichtet ist, wer beispielsweise Geld im Ausland angelegt hat. Auch Geringverdiener sollten ihre Erträge in der Steuererklärung auflisten. Liegt ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommen sie zunächst automatisch die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge und Kursgewinne abgezogen, die über ihrem Freibetrag anfallen. Zu viel Gezahltes können sie sich aber zurückholen, indem sie eine Bescheinigung ihrer Bank über die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung packen. Ein Rentnerpaar, das 2009 beispielsweise 20 000 Euro Einkommen plus 1000 Euro Zinsen versteuert, schuldet dem Fiskus für die Zinsen nur 19,6 Prozent, nicht 25 Prozent. Die Abgeltungsteuer komplett vermeiden können Bürger mit sehr geringem Einkommen. Sie dürfen auch Zinsen oberhalb des Freibetrags steuerfrei kassieren. Dafür müssen sie der Bank allerdings eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, die drei Jahre lang gültig ist. Antragsformulare gibt es beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de (Steuern im Inland). Rentner können die Bescheinigung bekommen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 7664 Euro im Jahr liegt. Minderjährige Kinder oder Studenten, die außer Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen keine Einnahmen haben, können mit der Bescheinigung Erträge bis zu 8501 Euro im Jahr steuerfrei beziehen.

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