Arbeit und Geld

Alles rund um Arbeit und FInanzen

22 Apr

Firmengründung im Ausland für Internetunternehmen unausweichlich!

Posted in Unternehmen on 22.04.09

Internetunternehmen in Deutschland werden mehr und mehr dazu regelrecht genötigt, ihren Sitz ins Ausland zu verlagern, am besten mit Webseitenbetreiber Sitz ausserhalb Europas, wo die Welt noch frei ist.

Doch welche Länder bieten sich dafür an?
Die USA AG Firmengründung mag ideal zum arbeiten sein, aber bietet keinen Schutz vor Abmahnungen durch US-Anwälte.

Besser: Eine Belize IBC oder eine Panama Firma, denn in diesen “Entwicklungsländern” ist es recht schwierig, Ärger zu bekommen, da sie in der Gesetzeslage viel lieberaler sind als Deutschland. Eventuell kann auch eine Hongkong Limited den Internetbetrieb fortführen, so eine Hongkong Firma ist z.B. im Impressum einschlägiger bekannter Erotik Communitys zu finden.

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09 Apr

OECD und Steueroasen in den eigenen Reihen

Posted in Steuern on 09.04.09

Die G20 Staaten möchten Steueroasen austrocken und haben deshalb über die weissen, grauen und schwarzen OECD Listen bekannte Offshore Oasen auf die Listen gesetzt. Dabei ging es wie der ORF berichtet aber vorwiegend nur umd as Bankgeheimnis, was alleine noch kein Steuerparadies macht, denn nachwievor kann man z.B. eine Delaware Corporation via Treuhänder völlig anonym gründen und als alleiner Vergügungsberichtigter des Firmenkontos sozusagen ein “anonymes Sparbuch” führen.

Die OECD hat sich bei ihrem Kampf gegen Steuerparadiese vor allem auf eines konzentriert: das Bankgeheimnis. Doch ein Bankgeheimnis alleine macht noch kein Steuerparadies. So gut wie kaum diskutiert wurden die anonymen Veranlagungsmöglichkeiten. Und darunter fallen jetzt nicht nur anonyme Bankkonten, sondern auch die Gründung von Gesellschaften, deren wahre Eigentümer und damit deren Kapital anonym bleiben. Und das ist auch der Grund, warum sich die britischen Kanalinseln, Hong Kong, die Azoren oder auch die amerikanischen Bundesstaaten Delaware, Nevada oder Montana auf keiner schwarzen oder grauen Liste der Steuerparadiese wieder finden – überall dort ist es nämlich nach wie vor möglich, anonym Firmen zu gründen, mit denen man letztlich genau so gut operieren kann wie mit einem anonymen Sparbuch.

Der ORF berichtet ausserdem, daß Experten die Seychellen empfehlen:

Im Internet operierende Spezialisten empfehlen derzeit vor allem die Seychellen als Firmengründungsland. Politische Stabilität, unkomplizierte Gründungen binnen 24 Stunden, Befreiung von jeglichen Einkommens- und Umsatzsteuern, die Erlaubnis, faktisch jede gewerbliche Tätigkeit auszuüben – “Wir freuen uns auf ihren Anruf”, heißt es auf einschlägigen Homepages.

Nach eigener Recherche fand ich heraus: Selbst Disney, General Motors und Google haben ihren steuerlichen Sitz in Delaware und zahlen dort da sie keine Umsätze in Delaware erzielen, keine Steuern.

Linktipps dazu: FIrmengründung Delaware und Firmengründung Usa

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08 Apr

Fonds und Altervorsorge

Posted in Altersvorsorge on 08.04.09

Wer sein Geld für die Zukunft anlegen möchte, dem sind unzählige Möglichkeiten geboten. Doch Fond ist nicht gleich Fond! Besonders in diesemBereich sollten sie besonders sorgfältig auswählen. Bei fondsgebundenen Versicherungen fließen die gesamten Sparbeiträge in Investmentfonds. Die Performance einer Fondspolice hängt also in erster Linie von der Rendite der darin enthaltenen Fonds ab. Verbraucher sollten daher die Fondsauswahl der Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Wichtig ist, dass es sich um qualitativ hochwertige Fonds handelt. Rating-Noten, etwa von Standard & Poors, können bei der Orientierung helfen. Zudem sollte auch eine hinreichende Streuung der Anlage möglich sein. Neben global anlegenden Aktienfonds stehen idealerweise auch Länder-, Branchen- und Rentenfonds zur Verfügung. Nähert sich bei Fondspolicen das Vertragsende, sollten selbst risikofreudige Typen ihr Vermögen sicher anlegen. Auch ein Börsencrash kurz vor dem Ruhestand kann dann die Rente nicht mehr gefährden. Viele Versicherer bieten dafür ein professionelles Ablaufmanagement an. Ab einem bestimmten Zeitpunkt schichtet der Versicherer das Vermögen in weniger riskante Fonds um. Leider sieht durch die Finanzkriese nicht alles so rosig aus wie bisher, vorallemnicht bei der Allianz. Denn diese Versicherungsangentur meldete nun auch schon: Gewinnwarnung Milliarden-Verluste. Weniger Auszahlung. Die Lebensversicherer sind doch eine Pleite in der Rendite. Einzig die BfA Rente ist noch relativ sicher, der Staat wird kaum pleite gehen. ( bis auf eine Währungsreform ) aber danach gibt es mit Sicherheit wieder Geld beim privat Versicherer nichts rein gar nichts.

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08 Apr

Senkung des Leitzinses

Posted in Zinsen und Zinserträge on 08.04.09

Die Finanzkriese macht sich weiter bemerkbar. Nun kam es zu folgendesn Schlagzeilen bezüglich der Europäischen Zentralbank. Die Leitzinsen sinken auf 1,25 Prozent. Im Kampf gegen die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins im Euro-Raum auf ein Rekordtief gesenkt. Der wichtigste Zins zur Versorgung der Kreditwirtschaft mit Zentralbankgeld verringert sich um weitere 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent. Das teilte die EZB nach ihrer Ratssitzung am Donnerstag in Frankfurt mit.

Der aktuelle Stand ist der niedrigste in der Geschichte der Notenbank. An den Finanzmärkten war allerdings mit einem noch größeren Zinsschritt um 0,5 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent gerechnet worden. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet wird die Gründe für den Beschluss auf einer Pressekonferenz um 14.30 Uhr erläutern. Beobachter erhoffen sich von ihm Hinweise auf den künftigen Kurs der Währungshüter. Die Mehrheit der Experten glaubt nicht, dass die EZB den Leitzins noch weiter senkt. Sie dürfte stattdessen in Zukunft zu anderen Maßnahmen im Kampf gegen Rezession und Finanzkrise greifen. Zusatzsubventionierung für die Banken…
diese profitieren hauptsächlich davon, ohne dass sich irgendetwas am Verhalten der Banken gegenüberden Kunden, Kreditnehmern und/oder den normalen Sparern ändert. Letzteren gegenüber hat man wieder eine “Sprachregelung,” warum man ihnen wieder weniger Zinsen für ihr Spargeld zahlt. Man spricht beiden Kreditnehmern bei variablen Zinsen natürlich nicht darüber.

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08 Apr

Auslandsanlagen werden trotzdem versteuert

Posted in Altersvorsorge on 08.04.09

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Geld im Ausland zu investieren. Die Einkommensteuerpflicht ist in Deutschland an den Wohnsitz geknüpft. Wer hier lebt, muss das rund um den Globus erzielte Einkommen auch hier versteuern. Wo und von welchem Anbieter sein Depot geführt wird, spielt dafür keine Rolle – solange der Anleger ehrlich ist, es dem Finanzamt daheim meldet und den Gewinn versteuert. Die neue Steuer hat er mit einem legalen Depot im Ausland nicht vom Hals. Auslandsbanken müssen zwar nicht die Abgeltungsteuer für den deutschen Fiskus einziehen. Die Gewinne außerhalb der deutschen Grenzen darf der Anleger aber deshalb noch lange nicht steuerfrei kassieren. Er muss sie in seiner Steuererklärung angeben. Dann werden die 25 Prozent berechnet. Wer Auslandserträge verschweigt, begeht eine Steuerstraftat . Was Anlagen in sogenannten Steuerparadiesen wie Luxemburg oder Österreich momentan so attraktiv macht: Zwar muss auch im EU-Ausland und in der Schweiz seit 1. Juli 2005 eine Quellensteuer bezahlt werden, allerdings nur auf Zinsgewinne und anonym. Sie liegt seit vergangenem Sommer bei 20 Prozent, immerhin noch 5 Prozent unter der Abgeltungsteuer. 2011 sollen es 35 Prozent sein, die automatisch ans Heimatland abgeführt werden. Kursgewinne von Aktien und Aktienfonds bleiben aber meist unangetastet, etwa in der Schweiz, in Liechtenstein und Luxemburg. Aktionärsschützer kritisieren, dass kaum ein Land in Europa Aktiengewinne so hart besteuert wie Deutschland, ohne Inflationsausgleich bei Langfristanlage.

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08 Apr

Wie auch Sie von der Abgeltungssteuer profitieren

Posted in Steuern on 08.04.09

Wer bisher annahm, nur Besserverdienern sei ein Profit aus der neuen Abgeltungssteuer vorbehalten, der irrt sich. auch Millionen normale Sparer können zu den Nutznießern der Abgeltungsteuer gehören – wenn sie in Zinsanlagen investiert haben. Sie profitieren von weniger Steuerabzügen auf ihre Zinsgewinne. Bis zum Jahresende 2008 sah die Regelung noch so aus: War der Freibetrag von 801 Euro für Ledige oder 1602 Euro für Verheiratete ausgereizt, musste jeder Anleger seinen zusätzlichen Zinsgewinn mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern. Je höher die Einkünfte, desto höher der Grenzsteuersatz. Laut Statistischem Bundesamt haben etwa zwei von drei Steuerzahlern einen Grenzsteuersatz von mehr als 25 Prozent. Wer als Lediger jährlich Einkünfte jenseits von 15 000 Euro (Ehepaare: 30 000 Euro) zu versteuert, gehört bereits dazu. Für viele Bürger wurden Zinsanlagen zum Jahreswechsel attraktiver. Mehr als 25 Prozent Abgeltungsteuer wird ihnen nicht mehr abgezogen – prima für all jene, die bisher mit deutlich höheren Grenzsteuersätzen zur Kasse gebeten wurden. Ein Lediger, der circa 40 000 Euro im Jahr versteuert, hat zum Beispiel einen Grenzsteuersatz von gut 36 Prozent, ab 60 000 Euro zu versteuerndem Einkommen gar 42 Prozent. Ein Facharbeiter mit 32 Prozent Grenzsteuersatz darf 2009 bis zu 7 Prozent mehr von seinen Zinsen behalten als bislang. Hat er – jenseits des Freibetrages – Zinseinnahmen von 3000 Euro, zahlt er grob gerechnet circa 210 Euro weniger Steuern, wie Finanztest ermittelt hat. Spitzenverdienern mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erspart die neue 25-Prozent-Regel noch mehr. Bei Zinseinkünften von 10 000 Euro jenseits des Freibetrags sparen sie etwa 1700 Euro.

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08 Apr

Altverluste nutzen

Posted in Steuern on 08.04.09

Wer bisher annahm seine Altverluste aus Aktein gingen ab 2009 verloren, der liegt falsch. Anleger haben noch ein paar Jahre Zeit, ihre Altverluste zu nutzen. Die Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen klappt bis 2013.
Alte Aktienverluste, beispielsweise aus der Neue-Markt-Zeit, können auch mit Einführung der Abgeltungsteuer noch verrechnet werden – aber nur mit Veräußerungsgewinnen etwa aus dem Verkauf von Aktien. Oder mit dem steuerpflichtigen Ertrag aus einem Immobilien- oder Grundstücksverkauf, bei dem die 10-jährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Eine Verrechnung mit laufenden Gewinnen wie Zins- und Dividendeneinnahmen ist nicht möglich. Die Veräußerungsgewinne werden zwar vorrangig mit Verlusten aus Papieren verrechnet, die man ab 2009 angeschafft hat. Gibt es solche Verluste nicht, kann man seine Altverluste in die Waagschale werfen. Dann verrechnet das Finanzamt zum Beispiel ein Minus aus der Zeit des Börsencrashs mit Gewinnen aus Aktien, Fonds, Umtauschanleihen oder anderen Wertpapieren, die 2009 gekauft wurden. Und das geht so: Der alte Verlust wird halbiert. Hat man beispielsweise noch 2000 Euro Altverluste, zählen davon steuerlich nur 1000 Euro. Macht man 2009 durch den Verkauf von Aktien 3000 Euro Gewinn, können davon die 1000 Euro Altverluste abgezogen werden. Auf die restlichen 2000 Euro werden 500 Euro (25 Prozent) Abgeltungsteuer fällig, wenn der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Das Börsenminus mindert also die Steuerlast.

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08 Apr

Steuererklärung – so verschenken Sie kein Geld

Posted in Steuern on 08.04.09

Viele dachten die Steuererklärung würde nun einfacher werden, doch das stimmt nur bedingt, es gibt viele Sonderfälle. Trotz automatischer Abgeltung wird ein Großteil der Anleger auch weiterhin seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben müssen. Wer nicht aufpasst, verschenkt Geld ans Finanzamt. Zum Beispiel ist es sinnvoll, Kapitalerträge anzugeben, wenn man Verluste aus früheren Aktiengeschäften mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnen und das alte Minus nicht verfallen lassen will. Oder wenn Freistellungsaufträge bei mehreren Banken ungünstig verteilt waren und damit zu viel Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Eine Erstattung gibt es nur vom Finanzamt. Zur Angabe verpflichtet ist, wer beispielsweise Geld im Ausland angelegt hat. Auch Geringverdiener sollten ihre Erträge in der Steuererklärung auflisten. Liegt ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommen sie zunächst automatisch die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge und Kursgewinne abgezogen, die über ihrem Freibetrag anfallen. Zu viel Gezahltes können sie sich aber zurückholen, indem sie eine Bescheinigung ihrer Bank über die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung packen. Ein Rentnerpaar, das 2009 beispielsweise 20 000 Euro Einkommen plus 1000 Euro Zinsen versteuert, schuldet dem Fiskus für die Zinsen nur 19,6 Prozent, nicht 25 Prozent. Die Abgeltungsteuer komplett vermeiden können Bürger mit sehr geringem Einkommen. Sie dürfen auch Zinsen oberhalb des Freibetrags steuerfrei kassieren. Dafür müssen sie der Bank allerdings eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, die drei Jahre lang gültig ist. Antragsformulare gibt es beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de (Steuern im Inland). Rentner können die Bescheinigung bekommen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 7664 Euro im Jahr liegt. Minderjährige Kinder oder Studenten, die außer Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen keine Einnahmen haben, können mit der Bescheinigung Erträge bis zu 8501 Euro im Jahr steuerfrei beziehen.

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08 Apr

mehr Sicherheit durch flexible Altersvorsorge

Posted in Geld Anlage on 08.04.09

Besonders in der heutigen Zeit und vorallem aber wegen der Finanzkriese sollte man sein Geld mit mehr Vorsicht anlegen. Besonders in der Altersvorsoge gilt es daher auf Flexibilität zu achten. Rentenpolicen laufen meist sehr lange. Denn an die Ansparphase von 20 oder 30 Jahren schließt sich in der Regel die Rentenphase an. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Anbieter finanziell gut dasteht. Das gilt vor allem für klassische Policen, bei denen die Sparbeiträge des Kunden in den Deckungsstock des Versicherers fließen. Um auch für Veränderungen im Leben gerüstet zu sein, sollten Vorsorgesparer Policen mit größtmöglicher Flexibilität bevorzugen. Der Tarif sollte es etwa ermöglichen, Beiträge vorübergehend auszusetzen oder zu stunden. Positiv sind auch Zuzahlungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass der Sparer den Rentenbeginn je nach Lebensplanung vorverlegen oder hinauszögern kann. Gerade vor dem Hintergrund der Rente mit 67 ist das von Bedeutung. Rententarife, die keine Option auf Kapitalauszahlung enthalten, sind nicht zu empfehlen. Rentengarantie vereinbaren – Wer Hinterbliebene zu versorgen hat, sollte eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Über einen fixierten Zeitraum von fünf, zehn oder 15 Jahren wird die Rente dann auf jeden Fall gezahlt, selbst wenn der Versicherte bereits verstorben ist. Möglich wäre es auch, eine Hinterbliebenenrente zu versichern. Diese Zusatzleistung lässt sich die Assekuranz aber meist sehr teuer bezahlen. Bei klassischen Rentenpolicen sollten sich Anleger über die Entwicklung der Überschüsse in den vergangenen Jahren informieren. Zu bevorzugen sind solche Anbieter, die ihre Überschüsse relativ konstant halten konnten – auch in schlechten Börsenzeiten. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Prognoserechnung eingehalten werden kann.

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08 Apr

Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereich

Posted in Hartz IV on 08.04.09

Im folgenden ist die neue Regellung bezüglich Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereich zusammengefasst.

§ 7 SGB II enthält nun einen Abs. 4a. Danach erhält derjenige keine Leistungen,der sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält. Was der zeit- und ortsnahe Bereich ist, bestimmt die Erreichbarkeits-Anordnung vom 23.10.1997 (ANBA 1997, 1685) in der Fassung vom 16.11.2001 (ANBA 2001, 1476). Das SGB II beinhaltete bisher – im Gegensatz zu § 119 Abs. 5 Nr. 2 SGB III – keine Regelungen zur Erreichbarkeit. Die Folge war, dass Regelungen über einen auswärtigen Aufenthalt nur in der Eingliederungsvereinbarung getroffen und Verstöße hiergegen lediglich nach § 31 SGB II geahndet werden konnten. Die dort vorgesehene Absenkung des Leistungsbezugs um lediglich 30% insbesondere bei länger andauernden Auslandsaufenthalten wurde als unzureichend empfunden, um den Hilfebedürftigen zu einer Rückkehr nach Deutschland und der aktiven Mitwirkung an seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu motivieren. Konsequenz: Der Leistungsanspruch entfällt bei nicht genehmigten Ortsabwesenheiten jetzt vollständig. Die in der Erreichbarkeits-Anordnung geregelten Ausnahmen hiervon finden entsprechende Anwendung, vgl. § 7 Abs. 4a, Halbsatz 2 SGB II. Steht der Hilfebedürftige in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so muss eine Ortsabwesenheit wenigstens für die arbeitsvertraglich zustehende Urlaubsdauer gewährt werden.

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